Vom Datum der Lieferung an leistet die Verkäuferin eine einjährige Gewähr für fehlerfreie Materialien, sorgfältige Arbeit und einwandfreie Funktion. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten, sofern nicht in der Auftragsbestätigung oder, bei deren Fehlen, in der Preisliste eine andere Zeitdauer genannt wird.
Die Verkäuferin verpflichtet sich, allfällig während der Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge ungeeigneter Materialien oder wegen Fabrikationsfehlern defekt gewordene Produkte nach eigener Wahl entweder instand zustellen oder zu ersetzen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (z.B. Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Für die Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst, Kleinmaterialien etc. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jene auf Minderung oder Wandlung, Schadenersatz, Ersatz für Auswechslungskosten des Käufers, Kosten für Feststellung von Schadensursachen und Expertisen und Ansprüche auf Ersatz von nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen Folgeschäden (wie insbesondere Produktionsausfall, Nutzungsverluste und entgangener Gewinn).
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder, bei deren Fehlen, in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Bei Lieferung von Produkten Dritter oder Material von Zulieferanten, haftet die Verkäuferin nur im Rahmen der Gewährleistung der Herstellerfirma.
Transportkosten, Servicearbeiten für Reparatur oder Umtausch beanstandeter Produkte gehen zu Lasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin.
Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Kontrollen, Überprüfungen oder Garantieleistungen, hat der Käufer der Verkäuferin den Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie während der benötigten Zeit die Produkte unentgeltlich zur Verfügung zu halten und die notwendigen Hilfsmannschaften und Hilfsmittel kostenlos zu stellen.
Die Verkäuferin lehnt jegliche Gewährleistung ab für Produkte, die nach der Inbetriebnahme beschädigt wurden, wie auch für nicht von ihr geliefertes Material, nicht von ihr besorgte Montagearbeit sowie für Reparaturarbeiten und Änderungen, die der Käufer selber vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Vorbehalten bleiben solche Arbeiten, die von der Verkäuferin ausdrücklich angeordnet wurden.
Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen: Beschädigungen jeder Art, die auf normale Abnutzung, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage-, Bedienungs- oder Wartungsvorschriften, Unfälle oder höhere Gewalt, zurückzuführen sind. Kontrolle und Wartung durch Personal der Verkäuferin fallen nicht unter die Gewährleistung und werden in Rechnung gestellt.
Die Gewährleistung der Verkäuferin schliesst ausdrücklich jegliche weitergehende Haftung sowie jede Entschädigungsforderung für Folgeschäden aus. Die Dauer der Gewährleistung wird durch einen geltend gemachten Garantieanspruch keinesfalls verlängert.